Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen, die in der Regel über Ihre gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind, bieten wir Ihnen unter gesonderter Berechnung folgende Leistungen an:
Chefarztbehandlung
Unsere Chefärzte, mit ihren langjährigen Erfahrungen, diagnostizieren und entscheiden persönlich über die medizinischen Maßnahmen, die zu Ihrer Genesung beitragen.
Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer
Das St. Antonius-Hospital Gronau ist regulär mit Drei-Bett-Zimmern ausgestattet. Sie haben aber die Möglichkeit, gegen Aufpreis Ihren stationären Aufenthalt in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer zu verbringen.
Mit unserem Servicepaket für Ein- und Zwei-Bett-Zimmer bieten wir Ihnen einen sehr hohen zusätzlichen Komfort für Ihren Aufenthalt. Ihre Vorteile: Ein komfortabel ausgestattetes Zimmer mit Gratis-Leistungen wie WLAN, Digitale Leseangebote (umfangreiches Angebot an Magazinen und Tageszeitungen – Sharemagazines), TV mit u. a. 9 sky-Programmen, Tageszeitung, Wäscheservice, Safe, Kaltgetränke und „Essen à la carte" direkt auf dem Zimmer.
Sollten Sie spezielle Unterbringungswünsche und/oder entsprechende Zusatzversicherungen haben, klären Sie dieses bitte im Vorfeld. Wir sind bemüht, Ihrem Unterbringungswunsch zu entsprechen. Als Akutkrankenhaus können wir Ihnen ein Ein- bzw. Zwei-Bett-Zimmer aber nicht garantieren.
Besucher-Appartements
Insbesondere Patienten mit einer langen Anreise möchten ihre direkten Angehörigen gerne bei sich in der Nähe wissen. Deshalb bieten wir die Möglichkeit, eines unserer Gästeappartements auf dem Krankenhausgelände zu mieten. Dieses beinhaltet Kühlschrank, Telefon, TV und Audiosystem.
Über unser schönes Café/Bistro Vita in unmittelbarer Nähe, können sich Mieter täglich von 7.30 bis 17.00 Uhr versorgen und hier auch ihre Angehörigen treffen.
Bei Interesse an einem Besucher-Appartement wenden Sie sich bitte an den Empfang, Tel.: 02562 915 0.
Allgemeines
Leistungen und Preise der angebotenen Komfort-Vorteile für die Wahlleistung "Unterkunft" sind mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. abgestimmt, so dass verschiedene Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden.
Wahlleistungen sind Bestandteil des Behandlungsvertrages und entsprechend schriftlich bei Aufnahme zu vereinbaren. Sie erfolgen zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und zu den im DRG-Entgelttarif genannten Bedingungen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Patientenaufnahme beraten Sie gern über Möglichkeiten und informieren Sie über die entstehenden Kosten der jeweiligen Wahlleistungen im Krankenhaus. Hier können Sie auch direkt die vertraglichen Formalitäten erledigen.
Kontakt
Tel.: 02562 915-2100
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